Kosten:
Für Heilpraktiker gibt es ein allgemeingültiges Abrechnungssystem, das
GeBüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985.
Alle erbrachten Leistungen werden mit den entsprechenden Ziffern in Rechnung gestellt.
Leider ist es meistens noch so, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten im Allgemeinen nicht tragen.
Privatkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten einer Heilpraktikerbehandlung oftmals ganz oder teilweise. Hier kommt es auf die individuell geschlossenen Verträge an. Bitte fragen Sie Ihren Krankenversicherer danach.
Alle anfallenden Kosten für Beratung, Behandlungsanwendungen, Arzneien und andere kostenpflichtige Leistungen werden im Voraus besprochen.